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Die aktuellen Pflegestufen 2024

Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Es sind sieben Stufen vorgesehen. Erforderlich ist ein Pflegebedarf von mehr als 60 Stunden pro Monat. Die Anzahl der Stunden des monatlichen Pflegebedarfs wird im Rahmen einer Begutachtung durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine Pflegefachkraft festgelegt. Das Pflegegeld wird zwölf Mal pro Jahr monatlich im Nachhinein ausbezahlt. Vom Pflegegeld werden keine Lohnsteuer und kein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen.

 Pflegebedarf (monatliche Stunden)

Pflegestufe

Euro (netto) 

 Mehr als 60 Stunden

1

195,00 Euro 

 Mehr als 85 Stunden

2

354,00 Euro 

 Mehr als 120 Stunden

3

551,60 Euro 

 Mehr als 160 Stunden

4

827,10 Euro 

 Mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand
erforderlich ist

5

1123,30 Euro 

Mehr als 180 Stunden, wenn zeitlich nicht koordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu  erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist

6

1569,00 Euro 

Mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt

7

2061,80Euro 

Siehe auch: www.help.gv.at

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