Tabelle für die Pflegestufen (Stand 01.01.2022)
Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Es sind sieben Stufen vorgesehen. Erforderlich ist ein Pflegebedarf von mehr als 60 Stunden pro Monat. Die Anzahl der Stunden des monatlichen Pflegebedarfs wird im Rahmen einer Begutachtung durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine Pflegefachkraft festgelegt. Das Pflegegeld wird zwölf Mal pro Jahr monatlich im Nachhinein ausbezahlt. Vom Pflegegeld werden keine Lohnsteuer und kein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen.
Pflegebedarf (monatliche Stunden) |
Pflegestufe |
Euro (netto) |
Mehr als 60 Stunden |
1 |
175,00 Euro |
Mehr als 85 Stunden |
2 |
322,70 Euro |
Mehr als 120 Stunden |
3 |
502,80 Euro |
Mehr als 160 Stunden |
4 |
754,00 Euro |
Mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand |
5 |
1024,10 Euro |
Mehr als 180 Stunden, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist |
6 |
1.430,20 Euro |
Mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt |
7 |
1879,50 Euro |
Siehe auch: www.help.gv.at